Pilot hielt im Sturzflug

auf Reitergruppe zu

Zwei Erwachsene und drei Kinder wurden durch Flugmanöver bedroht

Wie in Alfred Hitchcocks spannendem Thriller „Der unsichtbare  Dritte" ging's an einem Donnerstag nachmittag im Juli 1997 auf einem Feldweg bei Kümbdchen im Hunsrück zu: Ein einmotoriges Privatflugzeug setzte viermal im Sturzflug zum  „Angriff" auf eine kleine Reitergruppe an.

Zum Lachen war den fünf Reiterinnen dabei aber überhaupt nicht zumute. Wie Schauspieler Cary Grant im Hollywood-Streifen, so suchten auch die fünf Pferdefreunde völlig verwirrt Schutz vor dem „verrückten" Flieger: Sie stiegen ab und bildeten einen engen Kreis, damit ihnen die Pferde nicht durchgingen.

„Beim ersten Mal war er noch nicht so tief, da blieben wir auf unseren Pferden sitzen. Aber danach kam er im Sturzflug auf unsere Gruppe zu, ließ den Motor noch mal richtig aufheulen und verschwand dann hinter einem Hügel – der ist  bestimmt nicht höher als zehn Meter über unsere Köpfe hinweg geflogen", berichtet Silvia Brand aus Oberhausen, Zum zweiten Mal macht sie mit ihren beiden Kindern einen Reiterurlaub in der Dilligs-Mühle bei Kümbdchen. „Unsere Reitlehrerin stellte sich sofort ihrem Pferd und dem Handpferd, das sie an der Leine führte, vor die ganze Gruppe und schrie nur: Absitzen, absitzen", erinnert sie sich.

Zwei Erwachsene und drei Kinder waren an diesem Nachmittag unterwegs. Ein elfjähriges Mädchen aus dem Nachbarort erlitt dabei einen Schock. „Sie wurde kreidebleich und heulte - auch noch Stunden später, als sie wieder zu Hause war", sagt Reitlehrerin Maria Othmer. Bei den Attacken der kleinen Propellermaschine scheuten Pferde zwar, doch niemand wurde verletzt. „Ich habe jetzt richtig  Angst", gesteht Maria Othmer. „Wir waren diesmal zum Glück nur eine kleine  Gruppe, aber häufig reiten wir mit acht bis zehn Kindern aus - ob die Pferde dann zu halten gewesen wären, weiß ich nicht."

Doch die beiden Tiefflüge reichten dem fragwürdigen Flugakrobaten anscheinend nicht. Die Reiterinnen suchten zu Fuß nach einem sicheren Ort, als der Pilot zum dritten Mal auf sie zuflog. An einer nahegelegenen Straße hielten sie vorbeifahrende Autos an. „Die schienen den Piloten zu kennen, deshalb wollte uns erst keiner beistehen", vermutet Silvia Brand.

Als das Flugzeug dann noch mal knapp über die Gruppe „hinwegdonnerte", bot sich ein junger Autofahrer als Zeuge an. Die Reitlehrerin reagierte schnell: „Ich habe zu allen gesagt, merkt Euch die Nummer der Maschine." Dabei muß der Pilot den „Menschen-Auflauf" gesehen haben, vermutet sie, denn er ist abgezogen.

Mit der notierten Flugzeugnummer konnte die Polizei schnell Halter und Stützpunkt der Maschine in Erfahrung bringen. „Wir haben gehört, er sei in Winningen gestartet", sagt Silvia Brand. Ob der Pilot nun im Hunsrücker Raum lebt, will die Polizei bisher noch nicht bestätigen.

„Wenn ihm vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden kann, dann kann man davon ausgehen, daß ihm die Lizenz entzogen wird", mehr wollte auch ein Sprecher der Bezirksregierung Koblenz zum Stand der Dinge noch nicht mitteilen.

 

Mindestflughöhe

Die Bestimmungen der Luftverkehrsordnung: Oberlandflüge nach Sichtflugregeln sind in einer Höhe von mindestens 600 Metern über Grund und Wasser durchzuführen. Wenn eine Lärmbelästigung oder im Falle einer Notlandung eine unnötige Gefährdung von Personen und Sachen zu befürchten ist, dann ist eine größere Hohe einzuhalten. Nur bei besonderen Bedingungen im Luftraum oder bei besonderen Witterungsumständen darf der Pilot von diesen Vorgaben abweichen.

(Der Pilot mußte ein halbes Jahr später nach einem Gerichtsverfahren seinen Flugschein abgeben.)

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