Welche Wege?
Leider stimmt die Karte mit der Wirklichkeit nur selten überein. Zu oft stand ich schon im Acker oder Wald, wo eigentlich ein Weg sein sollte. Um uns - und nachfolgenden Reitern - keinen unnötigen Ärger mit Jagdpächtern oder Landwirten einzuhandeln, vertrauen wir besser auf die Wirklichkeit: Hört ein Weg im Nirgendwo auf, kehren wir um und suchen eine andere Strecke. Dies auch deshalb, um anderen, vielleicht ortsansässigen Reitern nicht die guten Beziehungen zu verderben. Absolut tabu sind - je nach Bundesland - Naturparks, Trimm-dich-Pfade, Truppenübungsplätze, Naherholungsgebiete von größeren Städten und anderes mehr. Dazu zählen auch die Wege, die durch das durchgestrichene Hufeisen gekennzeichnet sind. Nicht erlaubt sind auch Radwege und Bürgersteige. Finden wir einen ausgewiesenen Reitweg, müssen wir diesen benutzen. Angeblich "schlaue" Reiter führen auf verbotenen Wegen doch Vorsicht: Auch ein geführtes Pferd bleibt ein Pferd und hat auf gesperrten Wegen nichts zu suchen. Die Rechtslage ist eindeutig.
Festzuhalten bleibt: Lieber einmal mehr umkehren!
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