Im Straßenverkehr

Das Pferd zählt im Straßenverkehr als nicht motorisiertes Fahrzeug, ähnlich einem Auto-Anhänger; entsprechend gilt die Straßenverkehrsordnung. Es ist eine Glaubensfrage, ob das Pferd auf einer Straße geführt oder geritten wird. Allerdings wird das Tier geschont, wenn man mal selbst die eigenen zwei Beine schwingt.

Wird geführt, gehen Reiter links und ihre Pferde rechts daneben wie an der Perlenschnur hintereinander. Wird dagegen geritten, geht man paarweise nebeneinander. Maximal zehn Reiter darf eine solche Gruppe umfassen, höchstens 25 Meter lang sein. Mehrere Gruppen halten mindestens 25 Meter Abstand voneinander. Hintergrund hierfür ist die Übersichtlichkeit für andere Verkehrsteilnehmer.

Grundsätzlich empfiehlt es sich - außer an unübersichtlichen Stellen - nebeneinander zu reiten, sofern die Straße es zuläßt. Es hat sich gezeigt, daß Autofahrer Reiter - ebenso wie Radfahrer - gern "hautnah" überholen und schneiden. Unsichere Pferde bekommen auf der sicheren, verkehrsabgewandten Seite der Gruppe sozusagen eine Deckung.

Ich kenne Freizeitreiter, die an Straßen immer das Perlen-Schnur-Reiten praktizieren; ich lehne es nach schlechten Erfahrungen aus den vorgenannten Gründen ab.

Nicht vergessen: Als Reiter verhalten wir uns immer defensiv.

Festzuhalten bleibt: Pferde zählen als Fahrzeuge ohne Motor.

 

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